| Geschrieben von: E. Schnarrenberger-Oesterle |
Honorarverträge zwischen Rechtsanwälten und ihren MandantenIn der Strafverteidigung
Bereits 2005 hat der BGH entschieden, dass Verteidiger in ihren Honorarverträgen höchstens das 5-fache der gesetzlichen Gebühr verlangen dürfen. Höhere Rechnungen seien bis auf extreme Ausnahmefälle unangemessen.
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